Die vierjährige Ausbildung zur TanztherapeutIn findet an den zugelassenen Instituten nach den Standards des Berufsverbandes der TanztherapeutInnen Deutschlands e.V. (BTD) statt. Dies sichert die Qualität der Ausbildung und die Etablierung der Tanztherapie im Gesundheitswesen.
Jede TanztherapeutIn verpflichtet sich darüber hinaus laut Fortbildungsordnung zur Weiterbildung. Nur so kann die verantwortliche Arbeit einer TanztherapeutIn und der Schutz der Klienten gewährleistet sein.
Auch die Anerkennung zur AusbilderIn, LehrtherapeutIn und SupervisorIn erfolgt den Standards entsprechend, wie sie auf der Seite www.btd-tanztherapie.de abgebildet sind.
seit 1997 – Christine Bielenberg,
Tanztherapeutin BTD ®, Ausbilderin, Lehrtherapeutin, Supervisorin BTD
Anerkannt vom Fond Sexueller Missbrauch (FSM)
Anerkannte Übergangstherapeutin